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Wiedereintritt

Der getaufte Christ bleibt Gottes Sohn bzw. Tochter. Er darf sich der unbedingten Treue Gottes gewiss sein, selbst wenn er die konkrete Gemeinschaft der Kirche verlassen hat. Mancher, der aus der Kirche ausgetreten ist, spürt dennoch einen Verlust. Wenn Sie darüber nachdenken wieder in die Kirche zurückzukehren, weil die Gründe für den damaligen Austritt für Sie heute nicht mehr die Bedeutung haben, dann können Sie wieder in die Kirche zurückkehren.

Der Austritt wurde im Standesamt vollzogen. Der Wiedereintritt geschieht im Pfarramt, am besten dort, wo Sie wohnen. Sie können auch zu einem Pfarrer Ihrer Wahl gehen, wenn Sie eine gewisse Diskretion wahren wollen. In einem Gespräch werden Gründe für die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft besprochen. Gibt auch der Bischof – auf Antrag des Pfarrers – seine Zustimmung, kann die Wiederaufnahme in einer kleinen Feier vollzogen werden. Die Information an die staatlichen Behörden (Einwohner-Meldeamt) erfolgt durch das Pfarramt. Damit sind Sie wieder volles Mitglied der katholischen Kirche.

 Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite www.katholisch-werden.de.